Mietverwaltung für Einzeleigentümer

Die DEPA Immobilien Management GmbH ist seit ihrer Gründung im Jahr 1992 ein vertrauensvoller Partner für Einzeleigentümer bezüglich der Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Raum Potsdam und Berlin.

Kaufmännische Verwaltung

  • Neuvermietung der Wohn- und Gewerbeeinheiten zu marktgerechten und mietrechtlich zulässigen Mieten nach Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Berechnung der Kostenmiete im öffentlich geförderten Wohnungsbau
  • Entwicklung der Bestandsmieten frei finanzierter Wohnungen nach § 558 BGB und Nachverhandlung von bestehenden und ablaufenden Gewerbemietverträgen
  • regelmäßige Prüfung der Staffel- und Indexmieten
  • konsequentes Mahnwesen, Durchführung von gerichtlichen Klage- und Mahnverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachanwälten
  • Sämtliche Korrespondenz mit Mietern, Behörden, Versorgern und Dienstleistern
  • Abwicklung des Mietvertrages, Vor- und Endabnahme zur optimalen Kontrolle der vereinbarten Schönheitsreparaturen und Übergabe in mietvertraglich vereinbartem Zustand, Mietkautionsabrechnung

Buchführung und Zahlungsverkehr

  • Budget- und Wirtschaftsplanung
  • Monatsabrechnungen für den Eigentümer mit Statusbericht, Liquidität und Rückstandsliste, Objektreporting, sonstige Auswertungen für z.B. Steuerberater
  • Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung ggf. inklusive einer extern erstellten Heiz- und Wasserkostenabrechnung, einschließlich Inkasso und Überprüfung der Vorauszahlungen
  • Abwicklung des grundstücksbezogenen Zahlungsverkehrs

Technische Verwaltung

  • Überwachung der Versorger und Dienstleister, des Hausmeisters und der Wartungsfirmen
  • Durchführung und Kontrolle aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen
  • Vorbereitung, Begleitung und Kontrolle notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Einholung von Angeboten bei den entsprechenden Handwerksbetrieben
  • In Notfällen geeignete Sofortmaßnahmen veranlassen
  • Vorbereitung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in enger Absprache mit dem/ den Eigentümer(n), fristgerechte Modernisierungsankündigung und Mieterhöhung nach § 559 BGB
  • Enge Abstimmung bei wichtigen Verwaltungsentscheidungen mit Eigentümern
  • Bearbeitung der Anliegen und Anregungen von Mietern, persönliche Beratung der Eigentümer in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen
  • Optimierung der Betriebskosten durch eine regelmäßige Überprüfung der Versorgungs- und Dienstleistungsverträge