Verwaltung von Sondereigentum

Die Investition in Wohneigentum ist nach wie vor eine der bevorzugten Kapitalanlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Nachfrage wieder. Die Region Berlin-Brandenburg hat von diesem Trend besonders profitiert. Um eine nachhaltig, positive Entwicklung der Investition sicherzustellen, ist eine „aktive“ Verwaltung des Sondereigentums ratsam.
„Aktiv“ im Sinne eines positiven Umgangs mit der Mieterschaft, dem ökonomisch sinnvollen Erhalt des Sondereigentums und einer marktkonformen Entwicklung der erzielbaren Mieterträge.

Kaufmännische Verwaltung

  • Führen eines Treuhandkontos für das Mietinkasso sowie Zahlung des Wohngeldes auf das Konto der WEG
  • Mahnwesen
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
  • Buchführung und Sammlung aller Belege
  • Überprüfung der Einhaltung mietvertraglicher Vereinbarungen
  • Wohnungsabnahme- / Übergabe mit Protokoll
  • Mietvertragsabschluss incl. Abwicklung der Mietkaution.

Technische Verwaltung

  • Vollständige Abwicklung kleinerer Instandhaltungen
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen im Notfall
  • Regelmäßige Begehung mit Protokoll

Juristische Verwaltung

  • Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen
  • Beauftragung von Rechtsanwälten
  • Beratung über die Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren

Zusatzleistungen

  • Sichtung der Bewerber / Bewerbungsunterlagen mit Empfehlung für den Eigentümer
  • Nebenkostenabrechnungen für Zeiträume, die vor dem Zeitpunkt der Übernahme der Hausverwaltung liegen
  • Planung und Koordination von Modernisierungsmaßnahmen innerhalb des Sondereigentums